| Luther Bibel (1912)Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt.Textbibel (1899) Und ebenso sollst du thun im siebenten Monat, am ersten Tage des Monats, wegen derer, die sich etwa aus Irrtum oder Unwissenheit verfehlt haben, und sollt so den Tempel entsündigen. Luther Bibel (1545) Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat oder verführet ist, daß ihr das Haus entsündiget. Elberfelder Bibel (1871) Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.
|  | 
3.Mose 4:27 Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des HERRN tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet, 3.Mose 16:20 Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen. Psalm 19:12 Wer kann merken, wie oft er fehlet? Verzeihe mir die verborgenen Fehle! Hesekiel 45:15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HERR HERR. Hesekiel 45:18 So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
|
| |
|