| Luther Bibel (1912)auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter.Textbibel (1899) damit nicht israelitischer Erbbesitz von einem Stamme zum andern übergehe. Vielmehr sollen sämtliche Israeliten an dem Erbbesitz ihres väterlichen Stammes festhalten. Luther Bibel (1545) auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einem Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stamms seines Vaters. Elberfelder Bibel (1871) damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Kinder Israel sollen ein jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen.
|  | 
1.Koenige 21:3 Aber Naboth sprach zu Ahab: Das lasse der HERR fern von mir sein, daß ich dir meiner Väter Erbe sollte geben! 4.Mose 36:8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte
|
| |
|