| Luther Bibel (1912)Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt. Textbibel (1899) Ihr selbst aber müßt sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben; ihr alle, die ihr Menschen getötet und Erschlagene berührt habt, müßt euch am dritten und am siebenten Tage entsündigen samt euren Gefangenen. Luther Bibel (1545) Und lagert euch außer dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürget oder die Erschlagenen angerühret haben, daß ihr euch entsündiget am dritten und siebenten Tage samt denen, die ihr gefangengenommen habt. Elberfelder Bibel (1871) Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen.
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4.Mose 19:11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein. 4.Mose 19:12 Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden. 4.Mose 19:16 Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage. 4.Mose 31:18 aber alle Kinder, die weiblich sind und nicht Männer erkannt haben, die laßt für euch leben. 4.Mose 31:20 Und alle Kleider und alles Gerät von Fellen und alles Pelzwerk und alles hölzerne Gefäß sollt ihr entsündigen.
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