| Luther Bibel (1912)Denn es war des Königs Gebot über sie, daß man den Sängern treulich gäbe, einen jeglichen Tag seine Gebühr. Textbibel (1899) Denn es war ihretwegen eine Verordnung des Königs ergangen, indem den Sängern die Lieferung ihres Bedarfs für jeden einzelnen Tag fest zugesichert war. Luther Bibel (1545) Denn es war des Königs Gebot über sie, daß die Sänger treulich handelten, einen jeglichen Tag seine Gebühr. Elberfelder Bibel (1871) Denn ein Gebot des Königs war über sie ergangen, und eine Verpflichtung über die Sänger betreffs der täglichen Gebühr.
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2.Koenige 25:30 und es ward ihm ein Teil bestimmt, das man ihm allewege gab vom König, auf einen jeglichen Tag sein ganzes Leben lang. Esra 6:8 Auch ist von mir befohlen, was man den Ältesten der Juden tun soll, zu bauen das Haus Gottes; nämlich, daß man aus des Königs Gütern von den Renten jenseits des Wassers mit Fleiß nehme und gebe es den Leuten und daß man ihnen nicht wehre; Esra 7:20 Auch was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes, das dir vorfällt auszugeben, das laß geben aus der Kammer des Königs. Nehemia 12:47 Aber ganz Israel gab den Sängern und Torhütern Teile zu den Zeiten Serubabels und Nehemias, einen jeglichen Tag sein Teil; und sie gaben Geheiligtes für die Leviten, die Leviten aber gaben Geheiligtes für die Kinder Aaron.
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