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Luther Bibel (1912)auch wenn die Völker im Lande am Sabbattage bringen Ware und allerlei Getreide zu verkaufen, daß wir nichts von ihnen nehmen wollten am Sabbat und den Heiligen Tagen; und daß wir das siebente Jahr von aller Hand Beschwerung freilassen wollten.Textbibel (1899) ferner, daß wir, wenn die Bewohner des Landes am Sabbat Marktwaren und allerlei Getreide zum Verkauf herbeibrächten, es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten. Und im siebenten Jahre wollen wir das Land brach liegen lassen und auf jegliches Handdarlehen verzichten. Luther Bibel (1545) auch wenn die Völker im Lande am Sabbattage bringen Ware und allerlei Fütterung zu verkaufen, daß wir's nicht von ihnen nehmen wollten auf den Sabbat und heiligen Tagen; und daß wir das siebente Jahr allerhand Beschwerung frei lassen wollten. Elberfelder Bibel (1871) und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. (W. und daß wir das siebte Jahr und das Darlehn einer jeden Hand liegen lassen wollten. Vergl. 2. Mose 23,11; 5. Mose 15, 1. 2)  |
Nehemiah 10:31 New American Standard Bible (© 1995)As for the peoples of the land who bring wares or any grain on the sabbath day to sell, we will not buy from them on the sabbath or a holy day; and we will forego the crops the seventh year and the exaction of every debt.
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2.Mose 23:10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. 2.Mose 23:11 Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrigbleibt, laß das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberg und Ölberg. 3.Mose 25:1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 5.Mose 15:1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. 5.Mose 15:2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. Nehemia 5:12 Da sprachen sie: Wir wollen's wiedergeben und wollen nichts von ihnen fordern und wollen tun wie du gesagt hast. Und ich rief die Priester und nahm einen Eid von ihnen, daß sie also tun sollten. Nehemia 13:15 Zur selben Zeit sah ich in Juda Kelter treten am Sabbat und Garben hereinbringen und Esel, beladen mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last, gen Jerusalem bringen am Sabbattag. Und ich zeugte wider sie des Tages, da sie die Nahrung verkauften.
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