3.Mose 8:23
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Luther Bibel (1912)
Da schlachtete er ihn. Und Mose nahm von seinem Blut und tat's Aaron auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

Textbibel (1899)
Dann schlachtete ihn Mose, nahm etwas von dem Blut und strich es an das rechte Ohrläppchen Aarons, sowie an seinen rechten Daumen und seine rechte große Zehe.

Luther Bibel (1545)
Da schlachtete man ihn. Und Mose nahm seines Bluts und tat's Aaron auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.

Elberfelder Bibel (1871)
Und er schlachtete ihn, und Mose nahm von seinem Blute und tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

ויקרא 8:23 Hebrew OT: WLC (Consonants & Vowels)
וַיִּשְׁחָט ׀ וַיִּקַּח מֹשֶׁה מִדָּמֹו וַיִּתֵּן עַל־תְּנוּךְ אֹזֶן־אַהֲרֹן הַיְמָנִית וְעַל־בֹּהֶן יָדֹו הַיְמָנִית וְעַל־בֹּהֶן רַגְלֹו הַיְמָנִית׃

Leviticus 8:23 New American Standard Bible (© 1995)
Moses slaughtered it and took some of its blood and put it on the lobe of Aaron's right ear, and on the thumb of his right hand and on the big toe of his right foot.


2.Mose 29:20 und sollst ihn schlachten und von seinem Blut nehmen und Aaron und seinen Söhnen auf den rechten Ohrknorpel tun und auf ihre Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und sollst das Blut auf den Altar sprengen ringsherum.
2.Mose 29:21 Und sollst von dem Blut auf dem Altar nehmen und vom Salböl, und Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider besprengen; so wird er und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider geweiht.
3.Mose 7:37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
3.Mose 14:14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.