3.Mose 25:33
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Luther Bibel (1912)
Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

Textbibel (1899)
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.

Luther Bibel (1545)
Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

Elberfelder Bibel (1871)
Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines (d. h. des Leviten, der verkauft hat) Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

ויקרא 25:33 Hebrew OT: WLC (Consonants & Vowels)
וַאֲשֶׁר יִגְאַל מִן־הַלְוִיִּם וְיָצָא מִמְכַּר־בַּיִת וְעִיר אֲחֻזָּתֹו בַּיֹּבֵל כִּי בָתֵּי עָרֵי הַלְוִיִּם הִוא אֲחֻזָּתָם בְּתֹוךְ בְּנֵי יִשְׂרָאֵל׃

Leviticus 25:33 New American Standard Bible (© 1995)
'What, therefore, belongs to the Levites may be redeemed and a house sale in the city of this possession reverts in the jubilee, for the houses of the cities of the Levites are their possession among the sons of Israel.


3.Mose 25:32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.
3.Mose 25:34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.