| Luther Bibel (1912)so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. Textbibel (1899) so soll der Besitzer der Cisterne den Besitzer desselben mit Geld entschädigen; das tote Tier aber soll ihm selbst gehören. Luther Bibel (1545) so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein. Elberfelder Bibel (1871) so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.
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2.Mose 21:33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein, 2.Mose 21:35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
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